Therapie mit Hund

Privatklinik ViaNova - Therapie mit Hund

In unserer Klinik ist die Aufnahme mit Ihrem Haustier (in der Regel Hunde) bzw. Ihrem Assistenzhund möglich. Spezielle Zimmer bieten Ihnen den Vorteil, zu Ihrem Klinikaufenthalt Ihr Haustier mitzunehmen.

Erfahrungen zeigen, dass die Mitnahme des Haustiers zum psychiatrischen Klinikaufenthalt supportiven Charakter hat und die Patienten in der Therapie stützt und stabilisiert. 

Kontaktieren Sie uns diesbezüglich gerne.

Infos zur Mitnahme Ihres Haustiers

Bei der Mitnahme Ihres Hundes sind u.a. folgende Punkte zu beachten und ggf. nachzuweisen:

  • Der Hund darf nicht unter die bayerische Kampfhundeverordnung fallen (Kampfhundeverordnung Bayern – AGILA)
  • Der mindestens 6 Monate alte, stubenreine Hund muss in der Lage sein, bis zu 3 Stunden alleine und ruhig auf dem Zimmer verbringen zu können. Eine Teilnahme des Patienten am therapeutischen Setting ist andernfalls nicht möglich.
  • Als Halter sind Sie für Schäden am Inventar haftbar. Bitte lassen Sie uns, zusammen mit den übrigen Aufnahmeunterlagen, eine Kopie der Hundehaftpflichtversicherung zukommen.
  • Führen Sie eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) über den Gesundheitszustand Ihres Hundes mit sich. Diese ist am Anreisetag vorzulegen oder vorab per E-Mail zu übermitteln. Die Aufnahme kann nur mit einem gesunden Hund erfolgen.

Für weitere Informationen und Unterlagen klicken Sie bitte hier:

Infos zur Mitnahme Ihres Assistenzhundes

Bei der Mitnahme Ihres Assistenzhundes sind unter anderem folgende Punkte zu beachten bzw. nachzuweisen.

  • Bitte übermitteln Sie uns vor stationärer Aufnahme ein aktuelles tierärztliches Zeugnis und den Nachweis der Führhund-Schule (§23 AHundV, §33 SGB V)
  • Der Ausbilder bzw. die Führhund-Schule, die den Führhund/Assistenzhund ausgebildet hat, muss die Zulassung als Leistungserbringer nach §126 Abs. 1 SGB V gehabt haben.
  • Der Assistenzhund unterliegt der besonderen tierärztlichen Überwachung. Die Mitnahme des Assistenzhundes ist nicht erlaubt, wenn dieser krank ist, Fieber, Magen-Darm-Erkrankungen, Flöhe oder offene Hautstellen hat.
  • Mit-Patienten und Personal dürfen den Hund weder streicheln noch mit ihm spielen.
  • Der Hund muss als Assistenzhund durch Tragen einer speziellen Leine oder eines Geschirrs gekennzeichnet sein