Kostenübernahme

Die ViaNova Privatklinik ist eine psychiatrische Fachklinik mit den Schwerpunkten Depression, Suchterkrankungen und AD(H)S. Wir behandeln Patienten ab 18 Jahren, die privatversichert sind (auch mit Beihilfe) sowie Selbstzahler. 

Was kostet ein Aufenthalt in der Privatklinik?

Gerne geben wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch Auskunft über unsere Kostenstruktur.

Als steuerpflichtiger Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, die Behandlungskosten für Kuren mit anschließender Therapie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt gewährt entweder eine Pauschale bis zu einem Höchstbetrag oder es verlangt eine Selbstbeteiligung. 

Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt von Ihrem Einkommen, dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder ab. Nach dem Einkommenssteuergesetz können Sie bis zu 7% vom Gesamtbetrag der Einkünfte als außergewöhnliche Belastung vom Fiskus zurückbekommen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. Nach einer Therapie in unserer Fachklinik bekommen Sie einen ärztlichen Befund, den Sie Ihrer Steuererklärung beifügen können. So machen wir Ihnen den Antrag möglichst einfach. 

Kostenübernahme für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte 

Die Privatklinik ViaNova ist eine anerkannte Akutklinik nach den Vorgaben der privaten Krankenversicherungen sowie §30 Gewerbeordnung. In unserer Privatklinik werden Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie selbstzahlende Patienten behandelt.

Aufgrund der Anerkennung als Akutklinik durch den PKV-Landesausschuss besteht eine grundsätzliche Kostenübernahmeverpflichtung aller privaten Krankenversicherungen. Bitte setzen Sie sich hinsichtlich etwaiger Selbstbehalte oder Leistungseinschränkungen Ihres Tarifes vorab selbstständig mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle in Verbindung.

Direktabrechnung

Derzeit bieten wir nur in Ausnahmefällen eine Direktabrechnung mit der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle an. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Akutklinik vorab vom Versicherten direkt zu erbringen sind.

Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist leider nicht möglich. Gerne können Sie sich aber mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um ggf. Kosten auf Kulanzbasis erstattet zu bekommen.

Absetzung der Therapiekosten in der Steuererklärung

Die Behandlungskosten der gewählten Therapie können Sie in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.

Pauschale und Selbstbeteiligung

Das Finanzamt gewährt eine Pauschale bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder verlangt eine Selbstbeteiligung. Ein etwaiger Eigenanteil richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl. Laut Einkommenssteuergesetz können Sie bis zu 7% vom Gesamtbetrag der Einkünfte vom Finanzamt zurückbekommen.

Nachweise

Nach Ihrer Therapie erhalten Sie einen ärztlichen Befund (Entlassbericht), welchen Sie dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen können.

Für sonstige steuerliche Anliegen diesbezüglich setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt in Verbindung.